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Versicherte Fachbetriebe Keine Vermittlungsgebühr Antwort am selben Werktag
Angebot anfordern
Drei Umzugshelfer in ZackZack-Arbeitskleidung tragen ein Sofa und Kartons zu einem beladenen Umzugswagen vor einem modernen Wohnhaus

Umzug · Transport · Entrümpelung – Hessen

Stressfrei
umziehen und entrümpeln
für Privat und Gewerbe

Volumen schätzen, Richtpreis sehen, Angebot anfordern – in zwei Minuten. Frankfurt, Rhein-Main und ganz Hessen. Ausgeführt wird von versicherten Fachbetrieben, koordiniert von uns – ein Ansprechpartner bis zur Schlüsselübergabe.

Ein Ansprechpartner, ein geprüfter Betrieb.

Wir kennen die Umzugs- und Entrümpelungsbetriebe in der Region, wählen den passenden aus und nennen ihn Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden. Das verbindliche Angebot, der Vertrag und die Rechnung kommen vom ausführenden Betrieb – bezahlt wird direkt an ihn. Für Sie fällt keine Vermittlungsgebühr an. Erreichbar bleiben wir bis zur Schlüsselübergabe.

Wie viel muss mit?

Das Volumen bestimmt beim Umzug alles Weitere. Zwei Angaben genügen für eine belastbare Schätzung – gerechnet mit den Katalogpreisen der Zone Frankfurt, nicht mit einem Bauchgefühl.

Versicherte Fachbetriebe Richtpreis vorab, Angebot vom Betrieb Frankfurt · Rhein-Main · Hessen

Wie viel muss mit?

Zwei Angaben genügen für eine belastbare Schätzung.

Zimmer – Wohn- und Schlafräume, ohne Bad und Flur
Einrichtung
Geschätztes Volumen 24–29
Richtpreis Nahumzug 1.280–1.550 €

Richtwert für bis 50 km, Zone Frankfurt, inkl. MwSt. Etagen ohne Aufzug, Trageweg und Zusatzleistungen kommen hinzu. Verbindlich wird der Preis im Angebot des Betriebs.

Diesen Umfang anfragen
Versicherte Betriebe Haftung nach § 451e HGB
Preis vorab sehen Verbindlich im Angebot des Betriebs
Fester Umzugstag Termin aus dem Mietvertrag möglich
Ein Ansprechpartner Ohne Vermittlungsgebühr für Sie

Drei Anliegen, drei Rechenwege

Umzug rechnet nach Kubikmetern, Entrümpelung nach Quadratmetern und Füllgrad, Einzeltransport nach Fahrt. Wählen Sie Ihres – Katalog und Anfrage stellen sich darauf ein.

Wählen Sie, was gebraucht wird

Alle Positionen mit Richtpreis. Was Sie hier antippen, steht unten in der Anfrage – Sie müssen nichts doppelt eingeben.

Zu den Preisen: Unverbindliche Richtwerte („ab“-Preise) für die Zone Frankfurt Kern, Stand September 2026 – jeder Partnerbetrieb kalkuliert eigenständig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Umzüge rechnen je Kubikmeter, Entrümpelungen je Quadratmeter – der tatsächliche Umfang entscheidet. Für Außenzonen kommt eine Anfahrtspauschale hinzu, Etagen ohne Aufzug, lange Tragewege sowie Termine am Monatsende oder Wochenende werden zugeschlagen. Mindestauftragswert: Umzug 497 €, Entrümpelung 365 €, Einzeltransport 357 €. Verbindlich wird der Preis erst im Angebot des ausführenden Betriebs.

Firmenumzug, Filiale oder laufende Transporte?

Für Betriebsverlagerungen, Filialnetze und wiederkehrende Fahrten lohnt ein Rahmenvertrag: feste Konditionen, ein Ansprechpartner, planbare Termine auch am Wochenende. Für Rahmenverträge gilt kein Mindestauftragswert je Fahrt.

In vier Schritten zum Termin

Sie wissen jederzeit, wer gerade dran ist.

  1. 01
    Sie

    Auftrag ausschreiben

    Volumen oder Fläche, Adressen, Wunschtermin – dazu die Regel, nach der gewertet werden soll. Fotos helfen sehr.

    2–3 Minuten
  2. 02
    ZackZack

    Ausschreibung läuft

    Wir laden die geprüften Betriebe Ihrer Zone ein – mit Leistung, Umfang und Postleitzahl, ohne Ihren Namen. Jeder bietet für sich; keiner sieht die Gebote der anderen.

    bis zum Ende der Bietfrist
  3. 03
    Sie

    Zuschlag

    Nach der Frist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Ein Gebot ist verbindlich – wer bietet, sagt zu. Sie nehmen an – der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb, mit Preis und Termin. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab.

    nach Ihrer Wahl
  4. 04
    Betrieb

    Erledigt und übergeben

    Ausführung, Abnahme, Nachweise. Abgerechnet wird direkt vor Ort.

    am vereinbarten Termin

Bevor wir vermitteln

Neun Nachweise entscheiden, ob ein Betrieb Ihren Umzug fährt

Wir vermitteln nicht an jeden. Von den vierzehn Unterlagen, die wir verlangen, sind neun sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.

14Nachweise verlangt 9davon sperrend

  • sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
  • sperrtTransportversicherung (§451e HGB)
  • sperrtGüterkraftverkehrserlaubnis (GüKG, ab 3,5 t)

Alle 14 Nachweise ansehen

Geprüft werden Unterlagen, nicht einzelne Umzüge. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb zugelassen, versichert und bei den Sozialkassen gemeldet ist – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag arbeitet. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.

Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.

Ihre Wertung

Wonach soll gewertet werden?

Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.

Wertungsregel für Ihre Anfrage

Bei Ausgewogen heißt das:

Ihre Anfrage

Je genauer der Umfang, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nennt.

    Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern

    1

    Leistungen

    Pflicht · aus dem Katalog
    Noch nichts gewählt – tippen Sie oben im Katalog auf eine Leistung.
    Einmalig oder regelmäßig?

    Bei regelmäßigen Terminen und Rahmenverträgen entfällt der Mindestauftragswert – die Vermittlung trägt sich über die Laufzeit.

    2

    Anliegen und Ort

    Pflicht · bestimmt den Rechenweg
    Ihr Anliegen Umzug
    Worum geht es? *
    3

    Umfang

    Bestimmt den Preis
    Auszug – die alte AdresseVon
    Einzug – die neue AdresseNach
    Zusatzleistungen – mehrere möglich

    Die Haftung ist gesetzlich gedeckelt – auf 620 € je Kubikmeter

    Beim Umzug gilt Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB). Der Betrieb haftet für Verlust oder Beschädigung höchstens mit 620 € je Kubikmeter Laderaum (§ 451e HGB) – unabhängig davon, was die Sache gekostet hat. Ein Klavier mit 1,5 m³ ist damit auf 930 € gedeckelt, nicht auf seinen Zeitwert. Die ganze Rechnung mit Ihrem Volumen

    Wie möchten Sie damit umgehen?

    Höherhaftung und Transportversicherung vereinbaren Sie mit dem ausführenden Betrieb – er ist Ihr Frachtführer. Wir nehmen Ihren Wunsch auf und geben ihn mit der Anfrage weiter, damit er im Angebot steht und nicht erst am Umzugstag zur Sprache kommt.

    Füllgrad – der wichtigste Preisfaktor, wird fast immer unterschätzt
    Besonderheiten – mehrere möglich
    Wertanrechnung

    Verwertbare Gegenstände werden vor Beginn gemeinsam bewertet und als Gutschrift schriftlich festgehalten – nicht erst hinterher.

    Sind gefährliche Stoffe zu entsorgen?

    Gemeint sind Farben, Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Altöl, Batterien, asbesthaltige Bauteile (Eternit, Nachtspeicheröfen, Floor-Flex-Platten) und Ähnliches.

    Besonderheiten

    Fotos sparen Ihnen Geld. Mit Bildern kann der Betrieb ohne Besichtigung kalkulieren – das ist schneller und das Angebot hält. Ohne Fotos wird bei größerem Umfang fast immer ein Vor-Ort-Termin nötig.

    4

    Termin und Unterstützung

    Optional · unverbindlich
    Zeitfenster

    Der Termin ist ein Wunsch, keine Zusage. Verbindlich wird er mit dem Angebot des Betriebs. Steht Ihr Datum durch den Mietvertrag fest, schreiben Sie das bitte unten dazu.

    Sollen wir mehr übernehmen? · optional

    Für Sie entsteht dadurch kein Entgelt – diese Mehrleistung rechnen wir mit dem ausführenden Betrieb ab.

    5

    Kontakt

    Pflicht
    6

    Absenden

    Einwilligung erforderlich

    Wir leiten Ihre Anfrage am selben Werktag weiter. Das verbindliche Angebot kommt vom ausführenden Betrieb, in der Regel binnen 24 Stunden. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

    Pläne ändern sich: Bis 14 Tage vor dem Umzugstermin ist die Absage kostenfrei – Details.

    Anfrage ist eingegangen

    Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen geprüften Betrieb weiter. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm.

    Ihre Vorgangsnummer ZZ-2026-000000

    Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Absagen bleiben bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei.

    Nachweise vor Aufnahme Gewerbeanmeldung, Haftpflicht, GüKG-Erlaubnis
    Haftung nach § 451e HGB 620 € je Kubikmeter Ladung
    Ohne Vermittlungsgebühr Sie zahlen allein den Betrieb
    Rhein-Main & ganz Hessen Fernumzüge bundesweit

    Was Sie vor der Vermittlung wissen sollten

    Vier Dinge, die bei Umzug und Entrümpelung regelmäßig Geld kosten oder vor Gericht landen. Wir stellen sie vor den Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.

    Was der Gesetzgeber ersetzt – und was nicht

    Die meisten erfahren das erst nach dem Schaden. Wir sagen es vorher: Die gesetzliche Haftung des Frachtführers ist gedeckelt, und zwar deutlich unter dem Wert eines normalen Haushalts.

    Gesetzliche Haftung

    18.600 €

    Höchstbetrag bei 30 m³ Umzugsgut – 620 € je Kubikmeter nach § 451e HGB. Das ist keine Schätzung, sondern die gesetzliche Obergrenze. Ein durchschnittlich eingerichteter Haushalt liegt darüber.

    Volumen:

    Transportversicherung

    157 €

    Als Zusatzposition buchbar. Sie deckt den Zeitwert Ihres Hausrats über die gesetzliche Grenze hinaus ab. Die Deckungssumme legt der Betrieb mit Ihnen fest – maßgeblich sind die Bedingungen seines Versicherers.

    • Lohnt ab etwa 25 m³ oder bei einzelnen Wertstücken
    • Im Katalog als eigene Position wählbar
    • Klavier, Flügel und Tresor gesondert vereinbaren

    Selbst gepackt, selbst gehaftet

    Für Kartons, die Sie selbst gepackt haben, haftet der Betrieb nicht für den Inhalt – er kann nicht wissen, wie verpackt wurde.

    • Geschirr und Glas einzeln einwickeln
    • Beim Einpackservice haftet der Betrieb mit

    Klavier, Flügel, Tresor

    Diese Stücke verlangen eine Spezialqualifikation und eigenes Gerät. Wir vermitteln sie nur an Betriebe, die beides nachweisen.

    • Immer als eigene Katalogposition
    • Wertangabe vorab, sonst greift nur die Grenze

    Maßgeblich sind der Vertrag und die Bedingungen des ausführenden Betriebs; die hier genannten Beträge geben die gesetzliche Lage wieder (§§ 451e, 438 HGB), nicht eine Zusage von uns. Über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Güterkraftverkehrserlaubnis nach GüKG – wir prüfen sie bei Aufnahme ins Netzwerk.

    Wohin der Sperrmüll wirklich geht

    Wer besonders günstig entsorgt, entsorgt manchmal im Wald – und der Auftraggeber haftet mit. Deshalb ist der Nachweis bei uns Teil des Auftrags und nicht eine Zusatzleistung.

    Entsorgungsnachweis

    Kommt in die Auftragsakte – und Sie bekommen eine Kopie.

    • Mit Wiegeschein der Anlage
    • Ohne Nachweis kein Auftragsabschluss

    Angezeigter Betrieb

    Wer Abfall gewerblich sammelt und befördert, braucht die Anzeige nach § 53 KrWG.

    • Wird vor Aufnahme geprüft
    • Sondermüll nur über zugelassene Entsorger

    Elektro getrennt

    Altgeräte werden nach ElektroG getrennt erfasst, nicht in den Sperrmüll geworfen.

    • Kühlgeräte gesondert, wegen Kältemittel
    • Akten auf Wunsch nach DIN 66399

    Wertanrechnung

    Verwertbares senkt Ihre Rechnung. Bewertet wird vorher, gemeinsam und schriftlich.

    • Als Gutschrift im Angebot sichtbar
    • Nie „gegen Mitnahme" ohne Beleg

    Im Erbfall: Eine Haushaltsauflösung ist selten nur eine Räumung. Wenn Sie möchten, wird Fundstück für Fundstück beiseitegelegt statt entsorgt – Fotos, Papiere, Schmuck. Sagen Sie uns das in der Anfrage, dann steht es im Auftrag. Zeitdruck machen wir keinen.

    Nicht jeder Betrieb kommt ins Netz.

    Umzug und Entrümpelung sind zulassungsfreie Gewerbe – jeder darf das anbieten. Genau deshalb entscheidet die Auswahl über alles.

    Aufnahme nur mit Nachweis

    Vier Papiere, bevor ein Betrieb den ersten Auftrag bekommt.

    • Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht
    • Anzeige nach § 53 KrWG bei Entrümpelung
    • GüKG-Erlaubnis über 3,5 t

    Bewertet nach jedem Auftrag

    Die Prüfung endet nicht mit der Aufnahme.

    • Absagen und Verzögerungen werden erfasst
    • Wiederholte Absagen führen zur Sperre
    • Fällt einer aus, organisieren wir Ersatz

    Ohne Vermittlungsgebühr

    Sie zahlen den Betrieb, nicht uns. Unsere Marge steckt im Katalogpreis – offen kalkuliert.

    • Keine Gebühr, kein Abo, keine Provision von Ihnen
    • Anfrage und Angebot kosten nichts

    Wir prüfen die Nachweise bei Aufnahme und bewerten nach jedem Auftrag; eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs findet nicht statt. Geschuldet sind die sorgfältige Auswahl und die Vermittlung – die Ausführung schuldet der Betrieb.

    Pläne ändern sich. Fair geregelt.

    Umzug und Entrümpelung haben unterschiedliche Vorlaufzeiten – deshalb zwei Staffeln. Es sind die Richtwerte der Partnerbetriebe; verbindlich ist die Vereinbarung im Angebot.

    kostenlos0 %

    Früher als 14 Tage

    Absagen oder verschieben – ohne Gebühr, ohne Begründung.

    10 %des Auftragswerts

    14 bis 7 Tage vorher

    Der Termin lässt sich meist noch neu besetzen – deshalb bleibt es gering.

    20 %des Auftragswerts

    7 bis 3 Tage vorher

    Fahrzeug und Team sind reserviert und stehen an diesem Tag still.

    33 %Fautfracht · § 415 HGB

    Weniger als 3 Tage

    Ein Drittel der vereinbarten Fracht, ohne Einzelnachweis. Mehr kann der Betrieb nur verlangen, wenn er die Fracht konkret abrechnet (§ 415 Abs. 2 HGB).

    Ist die Halteverbotszone bereits beantragt, kommen deren Kosten in voller Höhe hinzu – die Gebühr zahlt die Stadt nicht zurück. Wir sagen Ihnen vorher, ab wann das der Fall ist.

    Wenn es nicht an Ihnen liegt

    Höhere Gewalt kostet nichts – Sie zahlen nicht für Dinge, die niemand steuern kann.

    • Amtliche Unwetterwarnung oder Straßensperrung
    • Krankheit mit Attest, Todesfall in der Familie
    • Behördliche Anordnung

    Betrieb sagt ab

    Dann ist das unser Problem, nicht Ihres. Wir organisieren kostenfrei einen Ersatz.

    • Keine Gebühr für Sie
    • Wiederholung führt zur Sperre im Netzwerk

    Die Sätze sind pauschalierter Schadensersatz, keine Gebühr. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Umzug und Transport folgen dem Fracht- bzw. Werkvertragsrecht (§§ 415 HGB, 648 BGB), Entrümpelung wird als Werkvertrag behandelt. Verbindlich sind die Bedingungen des ausführenden Betriebs; unsere Vermittlungsbedingungen regeln allein die Vermittlung. Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt.

    Was Sie vor der Anfrage wissen wollen

    Was kostet mein Umzug ungefähr?
    Für eine 3-Zimmer-Wohnung mit üblicher Einrichtung rechnen Sie mit etwa 25 bis 30 m³. Bei einem Nahumzug bis 50 km ergibt das rund 1.280 bis 1.550 € inkl. MwSt. Der Rechner oben im Seitenkopf macht das für Ihre Wohnung. Etagen ohne Aufzug, lange Tragewege, Monatsende und Zusatzleistungen kommen hinzu.
    Wie berechnet sich der Preis?
    Beim Umzug aus Volumen (Kubikmeter) mal Entfernungsstufe, plus Zuschläge für Etage ohne Aufzug, Trageweg über 30 m, Termin am Monatsende oder Wochenende und Express unter 72 Stunden. Bei der Entrümpelung aus Fläche mal Füllgrad – der Füllgrad ist der größte Hebel und wird fast immer unterschätzt, deshalb bitten wir um Fotos. Beim Einzeltransport gilt eine Pauschale je Fahrt. Es gibt einen Mindestauftragswert: 497 € beim Umzug, 365 € bei der Entrümpelung und 357 € beim Einzeltransport.
    Sind die Preise im Katalog verbindlich?
    Nein – es sind Richtpreise für die Zone Frankfurt Kern. Sie zeigen die Größenordnung, damit Sie nicht ins Blaue anfragen. Verbindlich wird der Preis erst im Angebot des ausführenden Betriebs, nach Volumenschätzung oder Besichtigung. Ab dann gilt der Betrag verbindlich für den vereinbarten Umfang.
    Mit wem schließe ich den Vertrag?
    Mit dem ausführenden Betrieb. Wir nennen ihn Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden. Er stellt das Angebot, führt aus und rechnet in eigenem Namen ab – bezahlt wird direkt an ihn. Mit uns besteht ein Vermittlungsvertrag; für Sie ist er kostenlos.
    Was kostet die Vermittlung?
    Für Sie nichts. Es gibt keine Vermittlungsgebühr, kein Abo und keine Provision von Ihrer Seite. Wir werden vom Partnerbetrieb vergütet; unsere Marge ist im Katalogpreis bereits enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen.
    Was ist versichert, wenn etwas kaputtgeht?
    Die gesetzliche Haftung des Frachtführers liegt bei 620 € je Kubikmeter (§ 451e HGB) – bei 30 m³ also höchstens 18.600 €. Für viele Haushalte ist das zu wenig. Eine Transportversicherung ist als Zusatzposition buchbar. Für selbst gepackte Kartons haftet der Betrieb nicht für den Inhalt. Schäden bitte bei der Ablieferung melden, verdeckte binnen 14 Tagen schriftlich.
    Beantragen Sie die Halteverbotszone?
    Ja, als Katalogposition. Der Betrieb stellt den Antrag bei der Stadt und stellt die Schilder; die Vorlaufzeit beträgt je nach Kommune 7 bis 14 Tage, in Frankfurt eher am oberen Rand. Wichtig: Ist die Zone einmal beantragt, sind die Gebühren auch bei einer Absage fällig – wir sagen Ihnen vorher, ab wann.
    Wie schnell geht eine Entrümpelung?
    Ein Keller ist oft an einem halben Tag geräumt, eine 70-m²-Wohnung mit normalem Füllgrad an einem Tag, eine stark gefüllte Wohnung an zwei bis drei. Bei sehr starkem Füllgrad ist eine Besichtigung nötig – Schutzausrüstung und Entsorgungsmengen lassen sich sonst nicht seriös planen. Terminlich sind zwei bis drei Wochen Vorlauf üblich, kurzfristiger gegen Expresszuschlag.
    Werden Wertgegenstände angerechnet?
    Ja. Verwertbares – Möbel, Werkzeug, Sammlungen, Metall – wird vor Beginn gemeinsam bewertet und als Gutschrift schriftlich im Angebot festgehalten. Wir halten nichts von „Wir nehmen es gegen Mitnahme günstiger": Was nicht schriftlich steht, lässt sich hinterher nicht mehr klären.
    Bekomme ich einen Entsorgungsnachweis?
    Ja, und zwar ohne dass Sie danach fragen müssen. Der Nachweis mit Wiegeschein der Anlage gehört in die Auftragsakte, Sie erhalten eine Kopie. Das ist kein Service, sondern Ihr Schutz: Für unsachgemäß entsorgten Abfall kann der Auftraggeber mit in Haftung genommen werden.
    Was passiert mit Sondermüll?
    Farben, Lacke, Chemikalien, Leuchtstoffröhren und Altöl gehen ausschließlich über zugelassene Entsorger und werden gesondert berechnet. Elektroaltgeräte werden nach ElektroG getrennt erfasst, Kühlgeräte wegen der Kältemittel noch einmal gesondert. Bitte in der Anfrage angeben – nachträglich gefundener Sondermüll verzögert den Tag.
    Können Sie kurzfristig?
    Oft ja. Unter 72 Stunden gilt ein Expresszuschlag, und die Auswahl an Betrieben ist kleiner – am Monatsende und in den Sommermonaten deutlich. Rufen Sie im Zweifel an, statt zu warten: Ein früher Anruf kostet nichts und rettet manchmal den Termin.
    Was ist bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall?
    Sagen Sie es uns in der Anfrage. Dann steht im Auftrag, dass Fotos, Dokumente, Schmuck und Erinnerungsstücke beiseitegelegt statt entsorgt werden, und der Betrieb geht das mit Ihnen durch. Wenn Sie nicht dabei sein können oder wollen, geht das auch – dann dokumentiert der Betrieb den Fundbestand. Zeitdruck machen wir keinen.
    Braucht es eine Besichtigung?
    Bei kleinen Umzügen und Einzeltransporten meist nicht – Fotos genügen. Ab etwa 40 m³, bei starkem Füllgrad und bei schwieriger Zufahrt ist eine Besichtigung sinnvoll und bei sehr starkem Füllgrad zwingend. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Je besser Ihre Angaben, desto seltener wird sie gebraucht.

    Für Umzugs- und Entrümpelungsbetriebe

    Sie fahren Umzüge und wollen Aufträge?

    Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Neun der vierzehn Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.

    14 Nachweise9 davon sperrend

    • sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
    • sperrtTransportversicherung (§451e HGB)
    • sperrtGüterkraftverkehrserlaubnis (GüKG, ab 3,5 t)
    • sperrtAnzeige nach §53 KrWG (Abfallbeförderung)
    • sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
    • sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
    • sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
    • sperrtMindestlohnerklärung §13 MiLoG
    • sperrtGewerbeanmeldung (§14 GewO)
    • HinweisA1-Bescheinigungen
    • HinweisUSt-IdNr. oder Steuernummer
    • HinweisHandelsregisterauszug
    • HinweisNachweis weiterer Auftraggeber (§7 SGB IV)
    • HinweisStatusfeststellung §7a SGB IV (Formular V0027)
    So läuft die Aufnahme

    Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.

    Als Betrieb bewerben

    Frankfurt, Rhein-Main und Hessen

    Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Geräumt und umgezogen wird in ganz Hessen; Fernumzüge gehen bundesweit. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem: Grenzfälle klären wir am Telefon, statt Sie wegzuschicken.

    Frankfurt am Main Offenbach Wiesbaden Mainz Darmstadt Hanau Bad Homburg Oberursel Rüsselsheim Neu-Isenburg Dreieich Langen Hofheim Kelkheim Friedberg Gießen Marburg Wetzlar Fulda Kassel