Umzug · Transport · Entrümpelung – Hessen
Stressfrei
umziehen und entrümpeln
für Privat und Gewerbe
Volumen schätzen, Richtpreis sehen, Angebot anfordern – in zwei Minuten. Frankfurt, Rhein-Main und ganz Hessen. Ausgeführt wird von versicherten Fachbetrieben, koordiniert von uns – ein Ansprechpartner bis zur Schlüsselübergabe.
Wie viel muss mit?
Das Volumen bestimmt beim Umzug alles Weitere. Zwei Angaben genügen für eine belastbare Schätzung – gerechnet mit den Katalogpreisen der Zone Frankfurt, nicht mit einem Bauchgefühl.
Wie viel muss mit?
Zwei Angaben genügen für eine belastbare Schätzung.
Richtwert für bis 50 km, Zone Frankfurt, inkl. MwSt. Etagen ohne Aufzug, Trageweg und Zusatzleistungen kommen hinzu. Verbindlich wird der Preis im Angebot des Betriebs.
Diesen Umfang anfragenDrei Anliegen, drei Rechenwege
Umzug rechnet nach Kubikmetern, Entrümpelung nach Quadratmetern und Füllgrad, Einzeltransport nach Fahrt. Wählen Sie Ihres – Katalog und Anfrage stellen sich darauf ein.
Wählen Sie, was gebraucht wird
Alle Positionen mit Richtpreis. Was Sie hier antippen, steht unten in der Anfrage – Sie müssen nichts doppelt eingeben.
Zu den Preisen: Unverbindliche Richtwerte („ab“-Preise) für die Zone Frankfurt Kern, Stand September 2026 – jeder Partnerbetrieb kalkuliert eigenständig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Umzüge rechnen je Kubikmeter, Entrümpelungen je Quadratmeter – der tatsächliche Umfang entscheidet. Für Außenzonen kommt eine Anfahrtspauschale hinzu, Etagen ohne Aufzug, lange Tragewege sowie Termine am Monatsende oder Wochenende werden zugeschlagen. Mindestauftragswert: Umzug 497 €, Entrümpelung 365 €, Einzeltransport 357 €. Verbindlich wird der Preis erst im Angebot des ausführenden Betriebs.
Wann ein Zuschlag dazukommt
Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert, nicht als fester Betrag. Was einen auslöst, steht hier und nicht im Kleingedruckten.
Für Betriebsverlagerungen, Filialnetze und wiederkehrende Fahrten lohnt ein Rahmenvertrag: feste Konditionen, ein Ansprechpartner, planbare Termine auch am Wochenende. Für Rahmenverträge gilt kein Mindestauftragswert je Fahrt.
In vier Schritten zum Termin
Sie wissen jederzeit, wer gerade dran ist.
-
01
Sie
Auftrag ausschreiben
Volumen oder Fläche, Adressen, Wunschtermin – dazu die Regel, nach der gewertet werden soll. Fotos helfen sehr.
2–3 Minuten -
02
ZackZack
Ausschreibung läuft
Wir laden die geprüften Betriebe Ihrer Zone ein – mit Leistung, Umfang und Postleitzahl, ohne Ihren Namen. Jeder bietet für sich; keiner sieht die Gebote der anderen.
bis zum Ende der Bietfrist -
03
Sie
Zuschlag
Nach der Frist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Ein Gebot ist verbindlich – wer bietet, sagt zu. Sie nehmen an – der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb, mit Preis und Termin. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab.
nach Ihrer Wahl -
04
Betrieb
Erledigt und übergeben
Ausführung, Abnahme, Nachweise. Abgerechnet wird direkt vor Ort.
am vereinbarten Termin
Bevor wir vermitteln
Neun Nachweise entscheiden, ob ein Betrieb Ihren Umzug fährt
Wir vermitteln nicht an jeden. Von den vierzehn Unterlagen, die wir verlangen, sind neun sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.
14Nachweise verlangt 9davon sperrend
- sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
- sperrtTransportversicherung (§451e HGB)
- sperrtGüterkraftverkehrserlaubnis (GüKG, ab 3,5 t)
Geprüft werden Unterlagen, nicht einzelne Umzüge. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb zugelassen, versichert und bei den Sozialkassen gemeldet ist – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag arbeitet. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.
Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.
Ihre Wertung
Wonach soll gewertet werden?
Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.
Bei Ausgewogen heißt das:
Ihre Anfrage
Je genauer der Umfang, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nennt.
Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern
Anfrage ist eingegangen
Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen geprüften Betrieb weiter. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm.
Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Absagen bleiben bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei.
Was Sie vor der Vermittlung wissen sollten
Vier Dinge, die bei Umzug und Entrümpelung regelmäßig Geld kosten oder vor Gericht landen. Wir stellen sie vor den Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.
Was der Gesetzgeber ersetzt – und was nicht
Die meisten erfahren das erst nach dem Schaden. Wir sagen es vorher: Die gesetzliche Haftung des Frachtführers ist gedeckelt, und zwar deutlich unter dem Wert eines normalen Haushalts.
Gesetzliche Haftung
18.600 €
Höchstbetrag bei 30 m³ Umzugsgut – 620 € je Kubikmeter nach § 451e HGB. Das ist keine Schätzung, sondern die gesetzliche Obergrenze. Ein durchschnittlich eingerichteter Haushalt liegt darüber.
Transportversicherung
157 €
Als Zusatzposition buchbar. Sie deckt den Zeitwert Ihres Hausrats über die gesetzliche Grenze hinaus ab. Die Deckungssumme legt der Betrieb mit Ihnen fest – maßgeblich sind die Bedingungen seines Versicherers.
- Lohnt ab etwa 25 m³ oder bei einzelnen Wertstücken
- Im Katalog als eigene Position wählbar
- Klavier, Flügel und Tresor gesondert vereinbaren
Selbst gepackt, selbst gehaftet
Für Kartons, die Sie selbst gepackt haben, haftet der Betrieb nicht für den Inhalt – er kann nicht wissen, wie verpackt wurde.
- Geschirr und Glas einzeln einwickeln
- Beim Einpackservice haftet der Betrieb mit
Schäden sofort melden
Äußerlich erkennbare Schäden müssen bei der Ablieferung angezeigt werden, verdeckte binnen 14 Tagen schriftlich (§ 438 HGB). Danach gilt die Ware als unbeschädigt übernommen.
- Vor Unterschrift durchgehen, nicht danach
- Fotografieren hilft – Datum steht in der Datei
- Melden Sie es auch uns – wir bleiben dran
Klavier, Flügel, Tresor
Diese Stücke verlangen eine Spezialqualifikation und eigenes Gerät. Wir vermitteln sie nur an Betriebe, die beides nachweisen.
- Immer als eigene Katalogposition
- Wertangabe vorab, sonst greift nur die Grenze
Maßgeblich sind der Vertrag und die Bedingungen des ausführenden Betriebs; die hier genannten Beträge geben die gesetzliche Lage wieder (§§ 451e, 438 HGB), nicht eine Zusage von uns. Über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht braucht der Betrieb eine Güterkraftverkehrserlaubnis nach GüKG – wir prüfen sie bei Aufnahme ins Netzwerk.
Wohin der Sperrmüll wirklich geht
Wer besonders günstig entsorgt, entsorgt manchmal im Wald – und der Auftraggeber haftet mit. Deshalb ist der Nachweis bei uns Teil des Auftrags und nicht eine Zusatzleistung.
Entsorgungsnachweis
Kommt in die Auftragsakte – und Sie bekommen eine Kopie.
- Mit Wiegeschein der Anlage
- Ohne Nachweis kein Auftragsabschluss
Angezeigter Betrieb
Wer Abfall gewerblich sammelt und befördert, braucht die Anzeige nach § 53 KrWG.
- Wird vor Aufnahme geprüft
- Sondermüll nur über zugelassene Entsorger
Elektro getrennt
Altgeräte werden nach ElektroG getrennt erfasst, nicht in den Sperrmüll geworfen.
- Kühlgeräte gesondert, wegen Kältemittel
- Akten auf Wunsch nach DIN 66399
Wertanrechnung
Verwertbares senkt Ihre Rechnung. Bewertet wird vorher, gemeinsam und schriftlich.
- Als Gutschrift im Angebot sichtbar
- Nie „gegen Mitnahme" ohne Beleg
Im Erbfall: Eine Haushaltsauflösung ist selten nur eine Räumung. Wenn Sie möchten, wird Fundstück für Fundstück beiseitegelegt statt entsorgt – Fotos, Papiere, Schmuck. Sagen Sie uns das in der Anfrage, dann steht es im Auftrag. Zeitdruck machen wir keinen.
Nicht jeder Betrieb kommt ins Netz.
Umzug und Entrümpelung sind zulassungsfreie Gewerbe – jeder darf das anbieten. Genau deshalb entscheidet die Auswahl über alles.
Aufnahme nur mit Nachweis
Vier Papiere, bevor ein Betrieb den ersten Auftrag bekommt.
- Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht
- Anzeige nach § 53 KrWG bei Entrümpelung
- GüKG-Erlaubnis über 3,5 t
Ein Zuschlag, ein Betrieb
Wir verkaufen Ihre Anfrage nicht weiter. Die geprüften Betriebe Ihrer Zone bieten darauf; einer bekommt den Zuschlag.
- Ein Ansprechpartner, keine fünf Rückrufe
- Ihre Daten gehen nicht an einen Verteiler
- Richtpreis vorab statt Angebotslotterie
Bewertet nach jedem Auftrag
Die Prüfung endet nicht mit der Aufnahme.
- Absagen und Verzögerungen werden erfasst
- Wiederholte Absagen führen zur Sperre
- Fällt einer aus, organisieren wir Ersatz
Ohne Vermittlungsgebühr
Sie zahlen den Betrieb, nicht uns. Unsere Marge steckt im Katalogpreis – offen kalkuliert.
- Keine Gebühr, kein Abo, keine Provision von Ihnen
- Anfrage und Angebot kosten nichts
Wir prüfen die Nachweise bei Aufnahme und bewerten nach jedem Auftrag; eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs findet nicht statt. Geschuldet sind die sorgfältige Auswahl und die Vermittlung – die Ausführung schuldet der Betrieb.
Pläne ändern sich. Fair geregelt.
Umzug und Entrümpelung haben unterschiedliche Vorlaufzeiten – deshalb zwei Staffeln. Es sind die Richtwerte der Partnerbetriebe; verbindlich ist die Vereinbarung im Angebot.
Früher als 14 Tage
Absagen oder verschieben – ohne Gebühr, ohne Begründung.
14 bis 7 Tage vorher
Der Termin lässt sich meist noch neu besetzen – deshalb bleibt es gering.
7 bis 3 Tage vorher
Fahrzeug und Team sind reserviert und stehen an diesem Tag still.
Weniger als 3 Tage
Ein Drittel der vereinbarten Fracht, ohne Einzelnachweis. Mehr kann der Betrieb nur verlangen, wenn er die Fracht konkret abrechnet (§ 415 Abs. 2 HGB).
Ist die Halteverbotszone bereits beantragt, kommen deren Kosten in voller Höhe hinzu – die Gebühr zahlt die Stadt nicht zurück. Wir sagen Ihnen vorher, ab wann das der Fall ist.
Früher als 7 Tage
Gerade im Erbfall verschiebt sich vieles. Das ist eingeplant.
7 bis 3 Tage vorher
Container und Personal sind disponiert, aber noch umbuchbar.
3 Tage bis 1 Tag vorher
Der Tag ist blockiert und lässt sich kurzfristig kaum füllen.
Weniger als 24 Stunden
Auch wenn niemand öffnet oder der Zugang fehlt.
Steht der Container bereits, kommen dessen Kosten in voller Höhe hinzu. Wir kündigen die Stellung vorher an, damit Sie bis dahin frei entscheiden können.
Wenn es nicht an Ihnen liegt
Höhere Gewalt kostet nichts – Sie zahlen nicht für Dinge, die niemand steuern kann.
- Amtliche Unwetterwarnung oder Straßensperrung
- Krankheit mit Attest, Todesfall in der Familie
- Behördliche Anordnung
14 Tage Widerrufsrecht
Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz geht das Widerrufsrecht jeder Staffel vor (§ 312g BGB). Es besteht gegenüber dem Betrieb für die Leistung und gegenüber uns für die Vermittlung.
- Formlos, ohne Begründung, in Textform
- Frist läuft ab Vertragsschluss
- Bei Terminen innerhalb der Frist fragt der Betrieb nach einem Verzicht
Betrieb sagt ab
Dann ist das unser Problem, nicht Ihres. Wir organisieren kostenfrei einen Ersatz.
- Keine Gebühr für Sie
- Wiederholung führt zur Sperre im Netzwerk
Die Sätze sind pauschalierter Schadensersatz, keine Gebühr. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Umzug und Transport folgen dem Fracht- bzw. Werkvertragsrecht (§§ 415 HGB, 648 BGB), Entrümpelung wird als Werkvertrag behandelt. Verbindlich sind die Bedingungen des ausführenden Betriebs; unsere Vermittlungsbedingungen regeln allein die Vermittlung. Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt.
Was Sie vor der Anfrage wissen wollen
Was kostet mein Umzug ungefähr?
Wie berechnet sich der Preis?
Sind die Preise im Katalog verbindlich?
Mit wem schließe ich den Vertrag?
Was kostet die Vermittlung?
Was ist versichert, wenn etwas kaputtgeht?
Beantragen Sie die Halteverbotszone?
Wie schnell geht eine Entrümpelung?
Werden Wertgegenstände angerechnet?
Bekomme ich einen Entsorgungsnachweis?
Was passiert mit Sondermüll?
Können Sie kurzfristig?
Was ist bei einer Haushaltsauflösung im Erbfall?
Braucht es eine Besichtigung?
Für Umzugs- und Entrümpelungsbetriebe
Sie fahren Umzüge und wollen Aufträge?
Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Neun der vierzehn Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.
14 Nachweise9 davon sperrend
- sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
- sperrtTransportversicherung (§451e HGB)
- sperrtGüterkraftverkehrserlaubnis (GüKG, ab 3,5 t)
- sperrtAnzeige nach §53 KrWG (Abfallbeförderung)
- sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- sperrtMindestlohnerklärung §13 MiLoG
- sperrtGewerbeanmeldung (§14 GewO)
- HinweisA1-Bescheinigungen
- HinweisUSt-IdNr. oder Steuernummer
- HinweisHandelsregisterauszug
- HinweisNachweis weiterer Auftraggeber (§7 SGB IV)
- HinweisStatusfeststellung §7a SGB IV (Formular V0027)
Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.
Frankfurt, Rhein-Main und Hessen
Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Geräumt und umgezogen wird in ganz Hessen; Fernumzüge gehen bundesweit. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem: Grenzfälle klären wir am Telefon, statt Sie wegzuschicken.
ZackZack